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Meldepflicht—Osterfeuer

Osterfeuer welche am Karsamstag (19.04.2025) entzündet werden zählen zu den Brauchtumsfeuern und dürfen, insofern diese ausreichend Abstand zu Gefährdungsbereichen einhalten nach erfolgter Anmeldung im Gemeindeamt, entzündet werden.
Die Bekanntgabe und somit Anmeldung von einem Osterfeuer soll bitte bis spätestens Mittwoch, 16.04.2025, um 12.00 Uhr im Gemeindeamt telefonisch oder persönlich erfolgen.