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Einwegpfand ab 1.1.2025

Erfahren Sie mehr über das Einweg PFAND System

Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter mit Pfand versehen. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Pfandlogo.
Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfand-logo gekennzeichnet.

Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurück-genommen, an denen sie ausgegeben wurden.

Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller.

An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufs-straßen) können gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder über Rücknahmeauto-maten.

Bei der Rückgabe muss das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sein.
Die Verpackung darf NICHT zerdrückt werden! Sie muss leer sein und das Etikett muss voll-ständig sein.

Bitte nicht zerdrücken!

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.recycling-pfand.at/.