Einwegpfand ab 1.1.2025
Erfahren Sie mehr über das Einweg PFAND System
Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter mit Pfand versehen. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Pfandlogo.
Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfand-logo gekennzeichnet.
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurück-genommen, an denen sie ausgegeben wurden.
Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller.
An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufs-straßen) können gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder über Rücknahmeauto-maten.
Bei der Rückgabe muss das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sein.
Die Verpackung darf NICHT zerdrückt werden! Sie muss leer sein und das Etikett muss voll-ständig sein.
Bitte nicht zerdrücken!
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.recycling-pfand.at/.