Kundmachung – Ermittlung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2027 und 2028
Gemäß dem Geschworenen und Schöffengesetz 1990, BGBl Nr. 256/1990 idF BGBl I Nr. 121/2016, hat der Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person jedes zweite Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln. Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht (§ 1 Abs. 1 GSchG).
Das Auswahlverfahren nach dem Zufallsprinzip wird durch Zuhilfenahme des automationsunterstützten Datenprogrammes der Gemeinde erfolgen.
Diese öffentlich zugängliche Amtshandlung wird am Dienstag dem 21.04.2026, Melde und Standesamt durchgeführt.
Das Verzeichnis der für das Amt des Geschworenen und Schöffen ausgelosten Personen liegt in der Zeit vom 22.04.2026 bis 08. Mai 2026 jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr im Melde- und Standesamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jeder kann innerhalb der Auflagefrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen