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Förderung Impfkosten – Piroplasmose FRISTENDE 17.11.2025

Gemäß Gemeindevorstandsbeschluss werden die Kosten für Piroplasmoseimpfungen gefördert, der Richtwert der Fördersumme ergibt sich aus den Kosten der Impfung durch die örtliche Tierärztin.
Um eine Förderung gewähren zu können, werden Landwirt/Innen ersucht
Zahlungsbestätigungen für Piroplasmose-Impfungen (durchgeführt im Jahr 2025)
im Gemeindeamt fristgerecht bis spätestens 17.11.2025 einzureichen.

In den Weidemonaten lauert in Gras, Gebüsch und Hecken eine Gefahr für Rinder: Zecken, die einen winzigen Parasiten in sich tragen – Babesia divergens, ein Blutparasit.

In Kärnten ist die Erkrankung verbreitet, über 800 Meter Seehöhe werden die Fälle – wie auch die Zecken – seltener. Die Tierärzte benennen die Piroplasmose auch als „Weiderot“ „Blutharnen“, „Mairot“ „Triabn“ oder „Siachn“ – alle Namen beinhalten jedenfalls Hinweise auf Merkmale dieser Erkrankung.
An „Triabn“  erkranken meist Tiere über 1 ½ Jahre.